Klasse L

Berechtigung zum Fahren:

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) 
Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.

b) 
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter:

16 Jahre

Unterlagen:

Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff:

12 Doppelstunden à 90 min.

Klassenspezifischer Stoff:

2 Doppelstunden à 90 min.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Öffnungszeiten


Mo. + Mi. 14:00 – 18:30 Uhr
Di. + Do. 17:00 – 19:00 Uhr

Unterrichtszeiten


Mo. + Mi. 18:30 – 20:00 Uhr