Mofa

Berechtigung zum Fahren:

Fahrzeugart Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Pruüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter:

15 Jahre

Unterlagen:

Aktuelles Passbild

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff:

4 Doppelstunden à 90 min.

Klassenspezifischer Stoff:

2 Doppelstunden à 90 min.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung:

Bei Einzelausbildung mind. 90 min. – eine praktische Prüfung entfällt!

Alle Angaben ohne Gewähr.


Öffnungszeiten


Mo. + Mi. 14:00 – 18:30 Uhr
Di. + Do. 17:00 – 19:00 Uhr

Unterrichtszeiten


Mo. + Mi. 18:30 – 20:00 Uhr