Klasse A1

Berechtigung zum Fahren:

Fahrzeugart: Leichtkrafträder

- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:

AM

Mindestalter:

16 Jahre

Unterlagen:

Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff:

12 Doppelstunden à 90 min.

Klassenspezifischer Stoff:

4 Doppelstunden à 90 min.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung:

Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten:

5 Stunden à 45 min.

Autobahnfahrten:

4 Stunden à 45 min.

Nachtfahrten:

3 Stunden à 45 min.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Öffnungszeiten


Mo. + Mi. 14:00 – 18:30 Uhr
Di. + Do. 17:00 – 19:00 Uhr

Unterrichtszeiten


Mo. + Mi. 18:30 – 20:00 Uhr