Klasse B196

Berechtigung zum Fahren:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 25 Jahre

Geltungsbereich: innerhalb Deutschland

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B

 

Umfang der Ausbildung:

Theoretischer Schulungsstoff: 

4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten 

Praktischer Übungsstoff: 

5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten 

Es sind KEINE Prüfungen erforderlich!

Alle Angaben ohne Gewähr.


Öffnungszeiten


Mo. + Mi. 14:00 – 18:30 Uhr
Di. + Do. 17:00 – 19:00 Uhr

Unterrichtszeiten


Mo. + Mi. 18:30 – 20:00 Uhr