Klasse B

Berechtigung zum Fahren:

Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:

AM, L

Mindestalter:

18 Jahre
Ausnahme: Begleitetes Fahren mit 17!

Unterlagen:

Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff:

12 Doppelstunden à 90 min. (Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf nur 6 Doppelstunden!)

Klassenspezifischer Stoff:

2 Doppelstunden à 90 min.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung:

Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten:

5 Stunden à 45 min.

Autobahnfahrten:

4 Stunden à 45 min.

Nachtfahrten:

3 Stunden à 45 min.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Öffnungszeiten


Mo. + Mi. 14:00 – 18:30 Uhr
Di. + Do. 17:00 – 19:00 Uhr

Unterrichtszeiten


Mo. + Mi. 18:30 – 20:00 Uhr