Klasse BE

Berechtigung zum Fahren:

Fahrzeugart: Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.

Voraussetzung:

Vorbesitz der Klasse B.

Mindestalter:

18 Jahre
Ausnahme: Begleitetes Fahren mit 17

Unterlagen:

Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung:

Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten:

3 Stunden à 45 min.

Autobahnfahrten:

1 Stunde à 45 min.

Nachtfahrten:

1 Stunde à 45 min.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Öffnungszeiten


Mo. + Mi. 14:00 – 18:30 Uhr
Di. + Do. 17:00 – 19:00 Uhr

Unterrichtszeiten


Mo. + Mi. 18:30 – 20:00 Uhr