Klasse A

Berechtigung zum Fahren:

Fahrzeugart Schwere Krafträder

"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:

A2, A1, AM

Mindestalter:

24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Auflagen:

Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Unterlagen:

Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff:

12 Doppelstunden à 90 min. (Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf nur 6 Doppelstunden!)

Klassenspezifischer Stoff:

4 Doppelstunden à 90 min.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung:

Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten:

5 Stunden à 45 min.
(Bei Vorbesitz der Klasse A1 verringern sich die Überlandfahrten auf 3 Stunden!)

Autobahnfahrten:

4 Stunden à 45 min.
(Bei Vorbesitz der Klasse A1 verringern sich die Autobahnfahrten auf 2 Stunden!)

Nachtfahrten:

3 Stunden à 45 min.
(Bei Vorbesitz der Klasse A1 verringern sich die Nachtfahrten auf 1 Stunde!)

Alle Angaben ohne Gewähr.


Öffnungszeiten


Mo. + Mi. 14:00 – 18:30 Uhr
Di. + Do. 17:00 – 19:00 Uhr

Unterrichtszeiten


Mo. + Mi. 18:30 – 20:00 Uhr