Fahrzeugart: Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr
als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.
Vorbesitz der Klasse B.
18 Jahre
Ausnahme: Begleitetes Fahren mit 17
Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
3 Stunden à 45 min.
1 Stunde à 45 min.
1 Stunde à 45 min.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Mo. + Mi. | 14:00 – 18:30 Uhr |
Di. + Do. | 17:00 – 19:00 Uhr |
Mo. + Mi. | 18:30 – 20:00 Uhr |