Begleitetes Fahren mit 17

Berechtigung zum Fahren:

Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:

AM, L

Mindestalter:

17 Jahre
Bis zum 18. Geburtstag: Fahren nur gemeinsam mit einer Begleitperson, die mind. 30 Jahre alt ist, mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B ist und namentlich eingetragen sein muss.
Die Begleiter dürfen nur max. einen Punkt im Verkehrezentralregister vorweisen.

Auflagen:

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig.

Unterlagen:

Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Kopien von Ausweis und Führerschein aller Begleitpersonen.

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff:

12 Doppelstunden à 90 min. (Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf nur 6 Doppelstunden!)

Klassenspezifischer Stoff:

2 Doppelstunden à 90 min.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung:

Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten:

5 Stunden à 45 min.

Autobahnfahrten:

4 Stunden à 45 min.

Nachtfahrten:

3 Stunden à 45 min.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Öffnungszeiten


Mo. + Mi. 14:00 – 18:30 Uhr
Di. + Do. 17:00 – 19:00 Uhr

Unterrichtszeiten


Mo. + Mi. 18:30 – 20:00 Uhr