Fahrzeugart: Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW /
kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
AM
16 Jahre
Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
12 Doppelstunden à 90 min.
4 Doppelstunden à 90 min.
Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
5 Stunden à 45 min.
4 Stunden à 45 min.
3 Stunden à 45 min.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Mo. + Mi. | 14:00 – 18:30 Uhr |
Di. + Do. | 17:00 – 19:00 Uhr |
Mo. + Mi. | 18:30 – 20:00 Uhr |