Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
AM, L
18 Jahre
Ausnahme: Begleitetes Fahren mit 17!
Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
12 Doppelstunden à 90 min. (Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf nur 6 Doppelstunden!)
2 Doppelstunden à 90 min.
Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
5 Stunden à 45 min.
4 Stunden à 45 min.
3 Stunden à 45 min.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Mo. + Mi. | 14:00 – 18:30 Uhr |
Di. + Do. | 17:00 – 19:00 Uhr |
Mo. + Mi. | 18:30 – 20:00 Uhr |