Fahrzeugart Schwere Krafträder
"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
A2, A1, AM
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Aktuelles, biometrisches Passbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
12 Doppelstunden à 90 min. (Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf nur 6 Doppelstunden!)
4 Doppelstunden à 90 min.
Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
5 Stunden à 45 min.
(Bei Vorbesitz der Klasse A1 verringern sich die Überlandfahrten auf 3 Stunden!)
4 Stunden à 45 min.
(Bei Vorbesitz der Klasse A1 verringern sich die Autobahnfahrten auf 2 Stunden!)
3 Stunden à 45 min.
(Bei Vorbesitz der Klasse A1 verringern sich die Nachtfahrten auf 1 Stunde!)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Mo. + Mi. | 14:00 – 18:30 Uhr |
Di. + Do. | 17:00 – 19:00 Uhr |
Mo. + Mi. | 18:30 – 20:00 Uhr |